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Den Leistungen von Honorarangebot liegt die HOAI in ihrer jeweils aktuellen Form zugrunde. Ihr Vertragspartner ist eingetragener Architekt der Architektenkammern und bauvorlageberechtigt! Architektenleistungen werden nur nach schriftlichem Auftrag(Architektenvertrag) durchgeführt. Angebote sind unverbindlich.



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